Schutz- und Markenrechte
Schutz- und Markenrechte in Frankreich. Wie Sie Patente, Warenzeichen für Produkte oder Dienstleistungen sowie Gebrauchsmuster beim Patentamt beantragen.
Patente müssen gebührenpflichtig beim Patentamt (Institut Nationale de la Propriété Industrielle, INPI) beantragt werden. Die Schutzzeit liegt bei 20 Jahren. Warenzeichen für Produkte oder Dienstleistungen sowie Gebrauchsmuster werden ebenfalls beim Patentamt eingetragen. Die Dauer des Schutzes beläuft sich auf zehn Jahre, für Gebrauchsmuster sechs Jahre.