Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht in Frankreich und wie Arbeitsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich geschlossen werden
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsbürger, die in Frankreich arbeiten wollen, brauchen dazu zunächst eine Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour). Sie muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreise nach Frankreich beantragt werden.