Sprachengesetz
Das Gesetz zum Schutz der französischen Sprache ("Loi Toubon"), gilt im einzelnen für folgende Bereiche
Das Gesetz zum Schutz der französischen Sprache ("Loi Toubon") verlangt, dass in der Bezeichnung, dem Angebot und der Aufmachung von Gütern, Produkten oder Dienstleistungen sowie in den Aufschriften, Anzeigen oder Mitteilungen, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen, die französische Sprache zu benutzen ist.