Investitionsformen

Investitionen von Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten bedürfen, außer einer Voraberklärung für statistische Zwecke, keiner speziellen Formalitäten

Allgemeine Investitionen von Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten bedürfen, außer einer einfachen Voraberklärung für statistische Zwecke, keiner speziellen Formalitäten. Eine Ausnahme hiervon bilden der Erwerb von Beteiligungen und die Durchführung von Investitionen in den Bereichen Gesundheit, Ordnung und Öffentlichkeit.